Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
Stand: 23.06.2021
Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 9 SGB VIII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Schwerin, 24.11.2022 – 6 A 1813/19 SN
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 – 12 S 2474/06Kindergartenförderung: Anspruch eines freien Trägers auf Betriebskostenzuschuss nach § 74 SGB VIII gegen den örtlichen Träger Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Aachen, 12.11.2024 – 2 K 49/24
- VG Aachen, 12.11.2024 – 2 K 50/24Zitiert von 1
- VG Freiburg, 12.09.2024 – 15 K 3384/24Zitiert von 1
- VGH Hessen, 25.04.2023 – 10 C 1271/19.NZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 22.02.2024 – 5 C 7/22Begehren eines kirchlichen Trägers auf Neubescheidung des Antrags auf staatliche Finanzierung einer KindertageseinrichtungZitiert von 3
- BVerwG, 26.10.2023 – 5 C 6/22 · Höchstgrenze für ElternzuzahlungenZitiert von 7
- LAG Hamburg, 14.08.2023 – 4 Ta 10/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 SGB VIII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.06.2021 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 10 Abs. 4 1. 1. 2028 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I 1444)
BGBl. 2021 I S. 1444
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